Themenbereiche:

Klasse A1

Klasse A2

Klasse A

Bezeichnung:

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

 

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungs-

motoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

KRAFTRÄDER bis 35 kW

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

KRAFTRÄDER /

DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Beschreibung:

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung A1 in Theorie und Praxis

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung A2 in Theorie und Praxis

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung A in Theorie und Praxis.

Alter:

16 Jahre

18 Jahre

24 Jahre

bzw.

20 Jahre

bei mindestens

2 Jahren

Vorbesitz der

Klasse A2

Voraussetzungen:

- Geistige und körperliche Eignung

  

Unterlagen Antrag:

- biometrische Lichtbilder

- 1 Unterschrift / Fotoaufkleber

- Sehtest

- Nachweis über die Ausbildung von Sofortmaßnahmen am Unfallort

Inhalte:

- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnisse über die Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen
- Sichere und umweltbewusste Fahrweise

Ausbildungsdauer:

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden Grundstoff)

4 Doppelstunden Zusatzstoff

Theorie:

12 Doppelstunden2) Grundstoff

(bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff)

4 Doppelstunden2) Zusatzstoff

Beim Aufstieg von A1 nach A2 und von A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorie-Unterricht vorgeschrieben.

Praxisteil:

Grundausbildung nach den Inhalten der

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

 

5 Fahrstunden Überland

 

4 Fahrstunden Autobahn

 

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Praxisteil:

Grundausbildung nach den Inhalten der

Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

 

5 Fahrstunden Überland

 

4 Fahrstunden  Autobahn

 

3 Fahrstunden bei Dunkelheit

 

Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf A2 und von Klasse A2 auf A gilt folgendes:

 

Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

 

 

Besitzt der Bewerber die jeweils niedrigere Klasse noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:

 

3 Fahrstunden Überland,

 

2 Fahrstunden Autobahn,

 

1 Fahrstunde bei Dunkelheit.

 

Prüfungen:

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 70 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1.

 

Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 70 Minuten

bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1: 60 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

Theorieprüfung ist abzulegen

bei Ersterteilung

Fragebogen mit 30 Fragen

ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

bei Erweiterung

Fragebogen mit 20 Fragen

ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden

 

Die Theorieprüfung entfällt bei mindestens zweijährigem Vorbesitz A2.


Praktische Prüfung ist abzulegen

Dauer mindestens 70 Minuten

bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2: 60 Minuten

(Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße)

 

   Bei der Erweiterung von A1 auf A2 und von A2 auf A darf die praktische Prüfung bereits einen Monat vor Ablauf des zweijährigen Vorbesitzes der jeweils niedrigeren Klasse abgelegt werden.

 

Wissenwertes:

Befristung der Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

Befristung des Führerscheindokuments

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.

Ausbildungsdauer:

Ca. 3– 6 Wochen