Themenbereiche:

Führerschein

Bezeichnung:

Führerschein Klasse D1

Bus mit 16 Sitzplätze

Führerschein Klasse D1E

Bus mit 16 Sitzplätze + Anhänger

Beschreibung:

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung D1 in Theorie und Praxis.

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung D1E in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse BE ein.

Zielgruppe:

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen 

Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger

Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t.

Eingeschlossene Klassen:   BE,
bei Besitz von C1:                C1E

Voraussetzungen:

- setzt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voraus
- Mindestalter 21 Jahre, geistige und körperliche Eignung lt. FeV
- bei Ausbildung über BKrFQG schon mit 18 Jahre möglich.
- Bei D1 Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich.
- Bei D1E Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse D1 erforderlich.

Alter:

Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben.

Unterlagen Antrag:

- biometrische Lichtbilder
- 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung der Augen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe 

Inhalte:

- Entsprechende Fahrschüler-Ausbildungsordnung
- Theorieausbildung: Verkehrsverhalten,  Personenbeförderung, Fahrzeugtechnik,  Verhaltensvorschriften
- Praktische Ausbildung: Fahrausbildung - mit Kraftomnibussen bis 16 Fahrgastplätze, Unterweisung am Fahrzeug

Ausbildungsdauer:

Theorie:

bei Vorbesitz von Klasse

B

C1 od. C

 

 

 

Grundstoff

6

6

Zusatzstoff

10

4

Doppelstunden

Keine

Theorieausbildung

    

 

Praxisteil:

Vorbesitz

B od. C1

C

 

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

bis 2 Jahre

> 2 Jahre

Grund-
ausbildung

41

16

8

6

Überland

19

8

8

4

Autobahn

12

4

4

2

Dunkelheit

7

4

4

2

Fahrstunden

Praxisteil:

- 4 Fahrstunden Grundausbildung

- 3 Fahrstunden Überland

- 1 Fahrstunde Autobahn

- 1 Fahrstunde Dunkelheit

 

 

 

Prüfung:

erforderlich

erforderlich

Theorie:

Fragebogen mit 35 Fragen
(ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Theorie Entfällt

Praktisch:

Dauer jeweils mindestens 85 Minuten

Prüfungsinhalte

Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Wissenwertes:

Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt.

· Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen.

· Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls das arbeitsmedizinische Gutachten vorgelegt wird.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Fördermöglichkeiten:

mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder  WeGeBau

Ausbildungsdauer:

Ca. 6 – 8 Wochen