Themenbereiche: |
Führerschein |
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Bezeichnung: |
Führerschein Klasse D1 Bus mit 16 Sitzplätze |
Führerschein Klasse D1E Bus mit 16 Sitzplätze + Anhänger |
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Beschreibung: |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung D1 in Theorie und Praxis. |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung D1E in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse BE ein. |
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Zielgruppe: |
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen |
Bus mit mehr als 8 aber höchstens 16 Fahrgastplätzen - mit Anhänger Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs und die Summe der beiden zulässigen Gesamtmassen nicht größer als 12 t. Eingeschlossene Klassen: BE, |
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Voraussetzungen: |
- setzt eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) voraus |
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Alter: |
Bewerber, welche eine Ausbildung in dem Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ durchlaufen oder abgeschlossen haben, können die Klassen D1 und D1E bereits mit 18 Jahren erwerben. |
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Unterlagen Antrag: |
- biometrische Lichtbilder |
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Inhalte: |
- Entsprechende Fahrschüler-Ausbildungsordnung |
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Ausbildungsdauer: |
Theorie:
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Keine Theorieausbildung
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Praxisteil:
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Praxisteil: - 4 Fahrstunden Grundausbildung - 3 Fahrstunden Überland - 1 Fahrstunde Autobahn - 1 Fahrstunde Dunkelheit
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Prüfung: |
erforderlich |
erforderlich |
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Theorie: |
Fragebogen mit 35 Fragen |
Theorie Entfällt |
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Praktisch: |
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten Prüfungsinhalte |
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Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
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Wissenwertes: |
Die Fahrerlaubnis wird immer nur für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen wird, dass der Antragsteller die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen an das Sehvermögen erfüllt. · Bewerber, die älter als 50 Jahre sind, müssen zusätzlich ein Gutachten eines Arbeitsmediziners oder eine MPU über die Belastungsfähigkeit vorlegen. · Ist der Führerscheinbesitzer nicht älter als 50 Jahre, kann die Verlängerung über das 50. Lebensjahr hinaus erfolgen, falls das arbeitsmedizinische Gutachten vorgelegt wird. Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2008 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. |
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Fördermöglichkeiten: |
mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder WeGeBau |
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Ausbildungsdauer: |
Ca. 6 – 8 Wochen |