Themenbereiche:

Führerschein

Förderfähiges Seminar nach WeGebAU, oder Bildungsgutschein

Bezeichnung:

Führerschein Klasse C

Schwerer LKW

Führerschein Klasse CE

Schwerer Lastzug

Maßnahmen Nr.:

M-6535-3034 Vollzeit oder M-6536-3034 Teilzeit

Beschreibung:

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung C in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse C1 ein.

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung CE in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse C1E ein.

Zielgruppe:

Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t fahren wollen.

Unter 21 Jahren darf die Fahrerlaubnis zum Zwecke der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t zGM einschließlich Anhänger benutzt werden.

Ausnahme: Abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t  mit Anhänger fahren wollen.

Unter 21 Jahren darf die Fahrerlaubnis

zum Zwecke der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t einschließlich Anhänger benutzt  werden.

Ausnahme: Abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Voraussetzungen:

- Mindestalter 21 Jahre, geistige und körperliche Eignung lt. FeV
- Bei C Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse B erforderlich.
- Bei CE Vorbesitz der Fahrerlaubnis Klasse C erforderlich.

Unterlagen Antrag:

- biometrische Lichtbilder
- 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung der Augen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe 

Inhalte:

- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnisse über die Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen
- Kenntnisse der umweltgerechten Fahrweise

Ausbildungsstunden:

a`45 min

Theorie

      6 Doppelstunden Grundstoff

    10 Doppelstunden Zusatzstoff

Theorie

      6 Doppelstunden Grundstoff

      4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxisteil:

Grundausbildung nach den Inhalten
der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)  und Sonderfahrten:

 

 

 

B auf C

C1 auf C

 

C auf CE

 

Gemeinsamer Ausbildungsgang
C und CE

Solo

Zug

Gesamt

 Überland

5

5

3

5

8

 Autobahn

2

2

1

2

3

 Dunkelheit

3

1

3

0

3

3

Fahrstunden

Prüfung:

erforderlich

erforderlich

Theorie:

Fragebogen mit 37 Fragen
(ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

Fragebogen mit 30 Fragen
(ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestand)

Praktisch:

Dauer jeweils mindestens 85 Minuten

Prüfungsinhalte

Abfahrtkontrolle,  Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße

Wissenswertes:

Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt.

Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden.
Eine Verlängerung ist nur möglich, wenn durch ein ärztliches Zeugnis ein ausreichender Gesundheitszustand und ein ausreichendes Sehvermögen nachgewiesen wird.

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben:

· dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren.

· mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet.

· Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen.

· Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren.

Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen.

Fördermöglichkeiten:

mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder  WeGeBau

Ausbildungsdauer:

Ca. 6 – 8 Wochen