Themenbereiche: |
Förderfähiges Seminar nach WeGebAU, oder Bildungsgutschein |
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Bezeichnung: |
Führerschein Klasse C Schwerer LKW |
Führerschein Klasse CE Schwerer Lastzug |
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Maßnahmen Nr.: |
M-6535-3034 Vollzeit oder M-6536-3034 Teilzeit |
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Beschreibung: |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung C in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse C1 ein. |
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung CE in Theorie und Praxis. Diese Fahrerlaubnis schließt die Klasse C1E ein. |
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Zielgruppe: |
Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t fahren wollen. Unter 21 Jahren darf die Fahrerlaubnis zum Zwecke der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t zGM einschließlich Anhänger benutzt werden. Ausnahme: Abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer |
Personen, die Solo-Kfz über 3,5 t mit Anhänger fahren wollen. Unter 21 Jahren darf die Fahrerlaubnis zum Zwecke der gewerblichen Güterbeförderung nur bis 7,5 t einschließlich Anhänger benutzt werden. Ausnahme: Abgeschlossene Ausbildung zum Berufskraftfahrer |
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Voraussetzungen: |
- Mindestalter 21 Jahre, geistige und körperliche Eignung lt. FeV |
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Unterlagen Antrag: |
- biometrische Lichtbilder |
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Inhalte: |
- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften |
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Ausbildungsstunden: a`45 min |
Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 10 Doppelstunden Zusatzstoff |
Theorie 6 Doppelstunden Grundstoff 4 Doppelstunden Zusatzstoff |
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Praxisteil: Grundausbildung nach den Inhalten
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Prüfung: |
erforderlich |
erforderlich |
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Theorie: |
Fragebogen mit 37 Fragen |
Fragebogen mit 30 Fragen |
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Praktisch: |
Dauer jeweils mindestens 85 Minuten Prüfungsinhalte |
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Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraße |
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Wissenswertes: |
Die Klassen C und CE werden befristet auf 5 Jahre erteilt. Wird eine dieser Klassen nicht verlängert, dürfen keine Fahrzeuge und Züge der jeweiligen Klasse mehr gefahren werden. Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 2 noch haben: · dürfen Sie nur noch bis zu Ihrem 50. Lebensjahr Fahrzeuge der neuen Klassen C und CE fahren. · mit Vollendung des 50. Lebensjahres müssen Sie spätestens den alten Führerschein gegen einen neuen umgetauscht haben. Sie erhalten dann die Klassen B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, S und T. Allerdings werden die Klassen C und CE auf 5 Jahre befristet. · Für den Umtausch und jede spätere Verlängerung müssen Sie ein ärztliches Zeugnis über Ihren Gesundheitszustand und über Ihr Sehvermögen vorlegen. · Wer nicht umtauscht, darf ab dem 50. Lebensjahr keine Kraftfahrzeuge und Züge der Klasse C/CE mehr fahren. Zusätzlich zum Führerschein müssen Lkw-Fahrer seit dem 10.09.2009 die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikations-Gesetzes erfüllen. |
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Fördermöglichkeiten: |
mit Bildungsgutschein (Arbeitsagentur, Arge) oder WeGeBau |
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Ausbildungsdauer: |
Ca. 6 – 8 Wochen |