Themenbereiche: |
Führerschein |
Bezeichnung: |
Führerschein Klasse AM |
Beschreibung: |
ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE |
Zielgruppe: |
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; • bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; • bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³ b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); • Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum. c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW. d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; • Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; • bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; • bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; • Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
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Voraussetzungen: |
15 Jahre |
Voraussetzungen: |
- Geistige und körperliche Eignung |
Unterlagen Antrag: |
- biometrisches Lichtbild - 1 Unterschrift / Fotoaufkleber - Sehtest - Nachweis über die Ausbildung von Sofortmaßnahmen am Unfallort |
Inhalte: |
- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Verhaltensweisen |
Ausbildungsdauer: |
Theorie 12 Doppelstunden2) Grundstoff (bei Erweiterung: 6 Doppelstunden2) Grundstoff) 2 Doppelstunden2) Zusatzstoff |
Praxis Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt) |
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Prüfung: |
erforderlich |
Theorie: |
Theorieprüfung ist abzulegen bei Ersterteilung Fragebogen mit 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden bei Erweiterung Fragebogen mit 20 Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden |
Praktisch: |
Praktische Prüfung ist abzulegen Dauer mindestens 45 Minuten (Prüfungsinhalte: Sicherheitskontrolle, Fahren überwiegend innerhalb geschlossener Ortschaften) |
Wissenwertes: |
Als Kleinkrafträder gelten auch Krafträder mit max. 50 ccm Hubraum und einer bbH1) von max. 50 km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind. Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992, erstmals in den Verkehr gekommen sind. Eingeschlossene Klassen: Mofa |
Ausbildungsdauer: |
Ca. 3– 6 Wochen |