Themenbereiche:

Führerschein

   

Bezeichnung:

Klasse B

B96

Klasse BE

Beschreibung:

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung B in Theorie und Praxis.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B

Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fahrerlaubnisprüfung B in Praxis.

Zielgruppe:

Kraftwagen bis 3,5 t zG

Mitführen von Anhängern

Alle Anhänger bis 750 kg zG,

bei Anhängern mit einer zG

von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

 

Kraftwagen der Klasse B

mit Anhänger

über 750 kg zG

Die zG der Kombination ist begrenzt auf

max. 4.250 kg.

Kraftwagen der Klasse B

Und Anhänger

über 750 kg und

bis 3.500 kg zG

Voraussetzungen:

- Mindestalter 18 Jahre
- Geistige und körperliche Eignung
- Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B  

  bereits mit 17 Jahren erworben werden.

- Im Rahmen der Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer der Fachrichtung   

  Güterverkehr kann das Mindestalter nach Vorliegen einer Begutachtung auf     

  17 Jahre herabgesetzt werden

Unterlagen Antrag:

- biometrische Lichtbilder

- 1 Unterschrift/ Fotoaufkleber

- Sehtest

- Nachweis über die Ausbildung von Sofortmaßnahmen am Unfallort

Inhalte:

- Kenntnisse der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften
- Kenntnisse über die Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr  

   erforderlichen Verhaltensweisen
- Sichere und umweltbewusste Fahrweise

Ausbildungsdauer:

Theorie:

12 Doppelstunden Grundstoff
    
(bei Erweiterung:6 Doppelstunden Grundstoff)

2 Doppelstunden Zusatzstoff

Theorie

 

150 Minuten

(2,5 Stunden)

 Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben

 

Praxisteil:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

- 5 Fahrstunden Überland 

- 4 Fahrstunden Autobahn 

- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Praxis

Praktische Übungen

210 Minuten (3,5 Stunden)

Fahren im Realverkehr

60 Minuten

(1 Stunde)

 

Praxisteil:

Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung

(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)

 

- 3 Fahrstunden Überland 

- 1 Fahrstunde Autobahn 

- 1 Fahrstunde bei Dunkelheit

Prüfung:

erforderlich

Theorie Entfällt

Theorie Entfällt

Theorie:

Fragebogen mit 30 Fragen
(ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

bei Erweiterung:

Fragebogen mit 20 Fragen
(ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden)

 

 

Praktisch:

Dauer jeweils mindestens 55 Minuten

Praktische Prüfung entfällt

Dauer jeweils mindestens 55 Minuten

Abfahrtkontrolle,

Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraßen

 

Verbinden und Trennen, Sicherheitskontrollen am Anhänger, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften auch Autobahn und Kraftfahrstraßen

Außerdem ist zu beachten

Bei der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 handelt es sich nicht um eine eigene Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Ausweitung der Klasse B. Die Schlüsselzahl darf erst nach Vorlage des Nachweises der Teilnahme an einer 7 Stunden (à 60 Minuten) umfassenden theoretischen und praktischen Schulung nach Anlage 7a FeV eingetragen werden. Die Schulung darf aber bereits vor Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B erfolgen. Dann kann die Schlüsselzahl bereits bei der Erteilung der Fahrerlaubnis Klasse B eingetragen werden.

Sie benötigen den Führerschein der Klasse B oder müssen zumindest die Prüfung der Klasse B bestanden haben.

Wissenswertes:

Wenn Sie den Führerschein der "alten" Klasse 3 haben

bekommen Sie beim Umtausch Ihres Führerscheins die Klassen B, BE, C1, C1E, AM und L erteilt. werden Ihnen außerdem die Klassen A und A1 allerdings mit der Beschränkung auf dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) und Trikes mit Anhänger mit einer zG von maximal 750 kg zugeteilt. Die Beschränkung wird mit den Schlüsselzahlen 79.03 bzw. 79.04 im Führerschein dokumentiert.

Auf Antrag bekommen Sie außerdem:

Klasse CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L <= 3). Mit dieser Schlüsselzahl dürfen Sie auch Fahrzeugkombinationen mit einer zG von mehr als 12.000 kg fahren. Die zG des Zugfahrzeugs ist auf 7.500 kg begrenzt und die Zahl der Achsen auf drei.

Diese Erlaubnis gilt nur bis zu Ihrem 50. Geburtstag. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung über Ihren Gesundheitszustand und Ihr Sehvermögen vorlegen. Wenn Sie Ihren alten Führerschein nicht umtauschen, dürfen Sie ab dem 50. Lebensjahr keine Kombinationen mehr fahren, deren zG größer ist als 12.000 kg.die Klasse T, wenn Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind.

Sie dürfen mit dem Führerschein der „alten“ Klasse 3 folgende Motorräder fahren:

Führerschein wurde vor dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren (max. 125 ccm Hubraum, 11 kW Motorleistung). Wenn Sie Ihren Führerschein umtauschen, bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.  Sie können auch den Führerschein Klasse A2 beantragen. Dieser berechtigt zum Führen von Motorrädern bis 35 kW. Für diese Erweiterung ist nur eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Bevor der Fahrlehrer Sie zu der Prüfung vorstellen darf, muss er sich aber von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugen und soweit erforderlich mit Ihnen bis zur Prüfungsreife üben.

Führerschein wurde seit dem 01.04.1980 erteilt:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie fahren:

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 km/h (bei Kleinkrafträdern, die bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind, beträgt die bbH 50 km/h);

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind (§ 76 Nr. 8 FeV)

Wissenswertes

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente werden auf 15 Jahre befristet.

Vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheindokumente müssen spätestens zum 19.01.2033 umgetauscht werden.

Zur Verlängerung benötigen Sie nur ein Passbild.

Fördermöglichkeiten:

Zur Zeit nicht möglich

Ausbildungsdauer:

Ca. 3– 6 Wochen